Das A. ö. Krankenhaus Spittal/Drau zählt zu den mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 3599). Spenden, die an unser Krankenhaus geleistet werden, sind steuerlich absetzbar.
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende:
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Spendenabsetzbarkeit: Neuerungen ab 2017
Ab Jänner müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation an das Finanzamt gemeldet werden. Die Beträge fließen dann direkt in die Steuererklärung ein. Für Zahlungen ab 2017 wird somit ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet.
Die Neuregelung wurde vom Bundesministerium für Finanzen erlassen. Ab 2017 müssen die Empfänger von Spenden Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum des Spenders und den Betrag an das Finanzamt melden, wenn die Spende von der Steuer abgesetzt werden soll. Die Berücksichtigung im Steuerakt geschieht dafür automatisch. Wer nichts absetzen will, verzichtet einfach auf die Angaben.