Wo erfolgt die Aufnahme?
Ihre Aufnahme als stationärer Patient/stationäre Patientin erfolgt am Verwaltungsschalter in der Ambulanz (Eingang in der Peter-Wunderlich-Straße). Die Anmeldung kann von Ihnen selbst, Ihrer Begleitperson oder durch das Rettungswesen durchgeführt werden.
Was sollten Sie am Aufnahmeschalter bereithalten?
Damit Ihre Aufnahme rasch erfolgen kann, benötigen wir von Ihnen die Einweisung Ihres Haus- oder Facharztes sowie die Versicherungskarte der Krankenkasse (E-Card). Bei Patienten/Patientinnen, die auf der Sonderklasse aufgenommen werden, ist bei der Anmeldung zusätzlich die Polizzennummer einer gültigen Zusatzversicherung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Taggeldversicherungen die Kosten der Sonderklasse nicht zur Gänze abdecken!
Deponieren von Wertgegenständen
Sie haben am Verwaltungsschalter in der Ambulanz die Möglichkeit, Geld, Schmuck und andere Wertsachen gegen Bestätigung in einem Safe zu hinterlegen.
Unterbringung von Begleitpersonen
Die Unterbringung einer Begleitperson ist grundsätzlich nach Rücksprache auf allen Stationen möglich. Sollten Sie dies wünschen, ersuchen wir Sie, sich in der Verwaltung anzumelden und dies auch auf der Station bekannt zu geben. Wir können dann die notwendigen Vorkehrungen treffen und Ihrer Begleitperson ein passendes Zimmer zur Verfügung stellen.
Kostenbeteiligung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechnet das Krankenhaus einen Kostenbeitrag von täglich € 12,68 für höchstens 28 Tage im Jahr. Der Selbstbehalt für mitversicherte Patienten/Patientinnen nach dem ASVG bzw. für Versicherte nach dem Bauern SVG beträgt € 25,30. Die Rechnung wird an die Meldeadresse gesendet.
(Tarifstand 2024)
Möchten Sie als Begleitperson aufgenommen werden, wird in der Allgemeinklasse ein Betrag von € 31,50 pro Kalendertag eingehoben, in der Sonderklasse € 67,40. Bei Begleitpersonen von Kindern unter 3 Jahren ist sowohl in der Allgemeinklasse als auch in der Sonderklasse keine Gebühr zu entrichten. Als Begleitperson von Kindern unter 10 Jahren werden in der Sonderklasse € 44,60 verrechnet.
(Tarifstand 2024)
Ausstellung einer Krankmeldung für Arbeitgeber
Das A.ö. Krankenhaus Spittal/Drau stellt keine Krankmeldung für den Arbeitgeber aus. Die Krankmeldung an den Arbeitgeber erfolgt durch Sie selbst beim Hausarzt binnen drei Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Information an Krankenkasse
Die Meldung Ihres Krankenhausaufenthaltes (Aufnahmetag und Entlassungstag) erfolgt automatisch durch das Krankenhaus.
Auskünfte an nächste Angehörige
Im Zuge Ihrer Aufnahme werden die Daten des/der nächsten Angehörigen erfasst. Bei Ihrem Aufnahmegespräch auf der Station werden diese Angaben überprüft und Sie haben die Möglichkeit, ein Codewort zu nennen. Sollte sich Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige telefonisch über Ihren Genesungszustand erkundigen, so werden ihm/ihr nach Nennung des korrekten Codewortes telefonische Auskünfte erteilt. Ohne der Nennung des richtigen Codewortes können wir keine telefonischen Auskünfte geben.